Rechtsberatung Vertragsrecht Trier
Vertragsrecht – oft eine brisante Angelegenheit
Einen wichtigen Bereich meiner Kanzlei stellt das gestaltende Vertragsrecht dar. Ich entwickle für Sie individuelle, auf Ihre Situation angepasste Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben. Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Vereinbarungen beratend zur Seite und vertrete Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.
Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen:
- Kaufvertrag, Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache, Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
- Darlehensvertrag, Kündigung des Darlehensvertrages wegen Verzuges
- Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Herstellung einer mangelfreien Sache, Mängel und Gewährleistung
- Reisevertrag, Rücktritt, Minderung des Reisepreises
- Telefondienstverträge, Kündigung, Schadensersatz, Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gründung von Gesellschaften, Einlagen, Gesellschaftsziele, Rechte der Gesellschafter untereinander und nach außen