Willkommen bei der Kanzlei Mindermann

E-Mail

info@kanzlei-mindermann.de

Unsere Adresse

Fleischstr. 34- 36, 54290 Trier

Öffnungszeiten

Mo – Fr, 08:30 – 17:30 Uhr

Rechtsberatung Strafrecht Trier

Strafrecht – den Anwalt konsultieren, bevor es zu spät ist

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten selbst wie auch für dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, welche sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

Wenn sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie ergehen – oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß ausübt.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:
Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit mir keine Angaben zur Sache.

Ich unterstütze Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Berufungen in Strafsachen