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Rechtsberatung Steuerrecht Trier

Steuerrecht – dem Fürsten nur, was des Fürsten ist

In Deutschland bildet das Steuerrecht einen Teilbereich des Öffentlichen Rechts. Es regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Im engeren Sinne werden alle Steuergesetze zum Steuerrecht gerechnet. Im weiteren Sinne gehören auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Rechtsprechung dazu.

Aufgrund der komplexen Steuernormen mit einer Vielzahl von Besonderheiten und Ausnahmen entsteht regelmäßig immer wieder ein Auslegungsbedarf, welcher geradezu zwingend eine juristische Unterstützung erfordert. Insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmen – kleinen oder großen – können diese öffentlich-rechtlichen Forderungen mitunter existenzgefährdend sein.

Meine Kanzlei ist im Bereich des Steuerrechts spezialisiert und richtet die Beratung sehr individuell an Ihren Zielen und Verhältnissen aus, um eine steuerlich günstige, rechtlich abgesicherte Lösung zu erreichen. Wenn es zum Streit mit den Finanzbehörden kommt, vertrete ich im finanzbehördlichen Verfahren sowie im finanzgerichtlichen Prozess auf Wunsch Ihre Interessen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet hier die Spezialisierung in Steuerbußgeld- und Steuerstrafsachen. Darüber hinaus berate ich Sie zu den Informationspflichten gegenüber den Finanzbehörden.

Steuerliche Auswirkungen müssen gerade auch im Familienrecht für die Regelungen der Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen oder im Erbrecht bei der Fertigung letztwilliger Verfügungenn Beachtung finden.

Ich betreue meine Mandanten im Zusammenhang mit dem Steuerrecht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Steuerbußgeld
  • Steuerstrafsachen
  • Betriebseinnahmen
  • Betriebsausgaben
  • Selbstanzeige
  • begrenztes Realsplitting beim Ehegattenunterhalt
  • Forderungsverzicht
  • Jahressteuererklärungen für Arbeitnehmer
  • Jahressteuererklärungen für Unternehmen (jedoch nur Einnahme-Überschuss-Rechnungen, keine Bilanzen)