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Rechtsberatung Erbrecht Trier

Erbrecht – wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines nahestehenden Menschen bzw. Erblassers folgt im zweiten Schritt sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es – wie so oft – um das materielle Vermögen, welches aufgeteilt wird.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder Erwachsene mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Weil der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt – oft ungewollt – die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten. Die bessere Lösung erreichen Sie durch eine aktive Gestaltung Ihres Testaments.

Eigene letztwillige Verfügungen sind für Laien nicht einfach zu gestalten. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch mir bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist – insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügungen geht.

Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.

Ich habe mich auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und stehe Ihnen gerne zur Seite bei:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner – Kinder – Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen – außergerichtlich und gerichtlich
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Nachlasspflegschaften